Bahnhof St. Gallen Dach 2

IKT Minimalstandard

Allen Betreibern von kritischen Infrastrukturen wird empfohlen, die jeweiligen IKT-Minimalstandards umzusetzen. Für die Strombranche sind die Minimalstandards seit dem 1. Juli 2024 verpflichtend, für die Gas-Anbieterinnen und -Anbieter werden sie voraussichtlich ab dem 1. Juli 2025 bindend sein.

Wir führen das Assessment gemäss des Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) ehemals NCSC durch und unterstützen Sie danach auch bei der Umsetzung erforderlicher Massnahmen.

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Empfehlungen IKT-Minimalstandards

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